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Futures

Futures sind Terminkontrakte also vertragliche Vereinbarungen, eine standardisierte Menge eines Basiswerts zu einem im Voraus festgelegten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern bzw. zu übernehmen. Standardisiert bedeutet, dass die Börse die vertraglichen Bestandteile des Termingeschäfts festlegt. Die Marktteilnehmer müssen nur noch über den Preis verhandeln. Basiswerte (Underlyings) von Futures können z.B. Anleihen, Aktien, Indizes oder Referenzzinssätze sein. Futures sind standardisiert hinsichtlich Kontraktgröße, kleinster Preisbewegung, Laufzeit, Liefertag und Margin-Anforderungen.

Grundsätzlich gehen Käufer und Verkäufer eines Futures gegensätzliche Verpflichtungen ein. Der Käufer verpflichtet sich bei Fälligkeit des Futures den Basiswert abzunehmen und zu bezahlen (= Long Position). Der Verkäufer verpflichtet sich den Basiswert zu liefern (= Short-Position). Die tatsächliche Lieferung kann durch einen Barausgleich ersetzt werden.

Von diesen Verpflichtungen können sich beide Seiten jedoch befreien, indem sie jeweils das sogenannte Gegengeschäft abschließen. Das Gegengeschäft ist für den Käufer eines Futures der Verkauf eines identischen Futures. Der Verkäufer muss einen identischen Futures kaufen. Die Aufrechnung beider Kontrakte wird möglich, da Käufer und Verkäufer keine direkte Handelsbeziehung miteinander haben, sondern das Clearing-Haus (z.B. die Eurex Clearing) stets der direkte Vertragspartner ist.

Der Käufer hat also beim Kauf des Futures eine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Clearing-Haus. Verkauft er einen identischen Futures (im anonymen Handel an einen anderen Marktteilnehmer), kommt eine Lieferverpflichtung gegenüber dem Clearing-Haus hinzu. Beide Verpflichtungen können miteinander verrechnet werden. Bei der Ordereingabe wird eine neue Position durch ein „O“ (Opening) erzeugt. Das Eingehen eines Gegengeschäfts wird als Glattstellung bezeichnet. Der Händler zeigt die Glattstellung an, indem er bei der Ordererteilung ein „C“ (Closing) eingibt.

Grundsätzlich können Futures entweder physisch oder durch Barausgleich erfüllt werden. Bei Futures mit Barausgleich wird die physische Lieferung zugunsten eines Barausgleichs ausgeschlossen. Der Grund hierfür ist, dass bei diesen Futures eine Belieferung nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist.

Folgende Futures an der Eurex Exchange sind mit physischer Lieferung ausgestattet:

  • Fixed Income-Futures
  • Futures auf ETFs
  • Futures auf ETCs

Folgende Futures an der Eurex Exchange sind mit Barausgleich ausgestattet:

  • Aktien-Futures
  • Aktienindex-Futures
  • Geldmarkt-Futures
  • Dividenden-Futures
  • Volatilitätsindex-Futures
  • Euro-Inflation-Futures
  • Rohstoff-Futures

Futures-Preis

Der Terminpreis eines Futures ergibt sich aus dem Kassapreis des Basiswertes zuzüglich Finanzierungskosten und / oder Cost-of-Carry (CoC) abzüglich der Erträge.

Terminpreis = Kassapreis + Finanzierungskosten - Erträge

Die Differenz zwischen Kassa- und Terminpreis wird als Basis bezeichnet. Da Finanzierungskosten und Erträge auf die verbleibende Laufzeit des Termingeschäfts kalkuliert werden, nimmt der Einfluss der CoC und damit die Basis mit abnehmender Laufzeit ab. Dieser Vorgang wird als Basiskonvergenz bezeichnet. D.h. Futures- und Kassapreis nähern sich an. Bei Fälligkeit des Futures sind Futures-Preis und Kassapreis identisch.

Margin-Anforderungen

Bei Termingeschäften gehen sowohl Käufer wie auch Verkäufer das Risiko ein, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Deshalb verlangt das Clearing-Haus von beiden Parteien Sicherheiten – eine sogenannte Initial-Margin. Die Margin muss jedoch nicht die gesamte Laufzeit sondern immer nur einen Tag abdecken, denn Käufer und Verkäufer können sich jederzeit durch Glattstellung von ihren Risiken befreien.

Täglicher Gewinn- und Verlustausgleich

Alle Gewinne und Verluste, die vom Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs des Futures bis zum Tagesende anfallen, werden sofort in bar beglichen. Wird ein Future mehr als einen Tag lang gehalten, so werden immer von Tagesende zu Tagesende die sogenannten Settlement-Preise verglichen, um die Gewinne und Verluste zu ermitteln. Die Settlement-Preise legt die Eurex Exchange am Tagesende bzw. zum Handelsschluss fest. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich Verluste nicht kumulieren. Verluste können deutlich größer ausfallen als die anfänglich gestellte Margin. Deshalb müssen Verluste immer sofort nachgeschossen werden, auch wenn sich die Preise am nächsten Tag in die gewünschte Richtung bewegen. Können die Verluste nicht sofort beglichen werden, besteht die Gefahr, dass die Kontrakte zwangsweise glattgestellt werden.

Futures – das Handelsinstrument der Profis

Da Futures aufgrund ihres Hebels einen geringen Kapitaleinsatz erfordern und sie die geringsten Gebühren und Spreads haben, sind sie ein besonders attraktives Finanzinstrument für Trader. Darüber hinaus sind Futures einfach zu verstehen und bieten eine Vielzahl verschiedener Basiswerte.

Mit Futures kannst du sowohl auf steigende wie auch auf fallende Kurse spekulieren, also eine Long- (Kauf) oder Shortposition (Leerverkauf) eröffnen. Bei Abschluss eines Futures muss eine Sicherheitsleistung – die Margin – gezahlt werden. Da somit nur ein Teil des Handelsvolumens als Kapitaleinsatz nötig ist, spricht man von einem Hebelinstrument. Wie stark der Hebel (engl. Leverage) bei einem bestimmten Futures ist, wird von der jeweiligen Börse bestimmt, an der dieser gehandelt wird. Als Formel für den Hebel gilt: Kontraktwert zum Kaufzeitpunkt dividiert durch den Betrag, der notwendig ist, um eine Future-Position zu erwerben.

Der Wert eines Punktes ist beim FDAX auf 25 EUR und beim Mini-DAX Future auf 5 EUR festgelegt. Um den Nominalwert (das Handelsvolumen) des Kontraktes zu berechnen, musst du den aktuellen Stand des Index mit 25 (bzw. 5) multiplizieren. Um den FDAX zu handeln, sollte ein Trader 25.000 - 50.000 EUR auf seinem Konto zur Verfügung haben, beim Mini-DAX Future sind bereits 5.000 - 10.000 EUR ausreichend.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte jeder Trader „First Notice Day“ und „Last Trading Day“ beachten. First Notice Day ist der erste Tag, an dem Käufer eines Futures informiert werden, dass sie für die Lieferung eines Basiswertes vorgemerkt wurden. Last Trading Day ist der letzte Tag an dem ein Futureskontrakt gehandelt werden kann. Alle Kontrakte, die nicht vor Ende des Last Trading Days geschlossen wurden, sind durch Lieferung des physischen Gutes oder in Cash fällig. Deshalb sollten Trader ihre Kontakte bis spätestens zwei Handelstage vor dem First Notice Day schließen. Nichtbeachtung könnte zu hohen Ausgleichszahlungen führen.